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Neues „Merkblatt Feuerwehrfahrzeuge“ (Bayern) erschienen

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Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Bayern e.V. hat im September 2023 eine Neuauflage (Version 5.3.) des kostenlosen „Merkblatts Feuerwehrfahrzeuge“ herausgebracht. Es gibt einen Überblick über die wichtigsten Feuerwehrfahrzeuge nach Normung und erklärt zentrale Kennwerte wie Kraftfahrzeug-Kategorien, Massedefinitionen und Massenklassen.

Solche Fahrzeuge sind im Merkblatt Feuerwehrfahrzeuge benannt
Vielfalt: Feuerwehren halten diverse Fahrzeugtypen vor, für die es aber Normen und weitere Regelungen gibt (Symbolbild). Foto: © Andreas Gruhl – stock-adobe.com

Die wichtigsten Fahrzeugtypen auf einen Blick

Feuerwehrfahrzeuge werden ständig den sich wandelnden Anforderungen aus der Einsatzpraxis angepasst. Daher hat der LFV Bayern sein „Merkblatt Feuerwehrfahrzeuge“ aktualisiert. Es stellt folgende Feuerwehrfahrzeuge entsprechend der aktuellen Normung und sonstiger Regelungen vor:

  • Feuerlöschfahrzeuge
  • Hubrettungsfahrzeuge
  • Rüst- und Gerätefahrzeuge (inkl. GW-Gefahrgut mit eigenem Kapitel)
  • Krankenkraftwagen der Feuerwehr
  • Einsatzleitfahrzeuge
  • Mannschaftstransportfahrzeuge
  • Nachschubfahrzeuge
  • Sonstige Spezielle Kraftfahrzeuge (Feuerwehrkran, Feuerwehrboote, Feuerwehranhänger)

Die Fahrzeugnormen definieren Anforderungen an Fahrgestelle, Aufbauten und Mannschaftsraum, fest eingebaute feuerwehrtechnische Ausstattungen sowie an feuerwehrtechnische Beladung. Zudem regeln die Bundesländer zum Teil spezifischere Anforderungen in gesonderten Richtlinien bzw. Einführungserlassen. Zum Beispiel gibt es in Bayern für manche Fahrzeugtypen „Technische Baubeschreibungen“ (z. B. für Mehrzweckfahrzeuge). Diese veröffentlich das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI).

Neue Inhalte im Merkblatt

Gegenüber der vorhergehenden Version 5.2 des Merkblatts wurden folgende Änderungen eingearbeitet:

  • Tabelle 1 „Feuerlöschfahrzeuge“ (S. 14-17): Erweitert um TLF-WB (Waldbrandlöschfahrzug) und GW-TS (Gerätewagen Tragkraftspritze)
  • Neues Kapitel: Kap. 4.1.6. „Waldbrandlöschfahrzeug (TLF-WB)“
  • Aktualisierungen in Kap. 8 „Gerätewagen Gefahrgut (GW-G)“

Hier geht es zum neuen Merkblatt in der „Feuerwehr-Lernbar“  des LFV Bayern

LFV Bayern e.V.,
Redaktion

 

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